AGB für Veranstalter und Vermarkter

AGB für Mitglieder

twotickets ist ein Angebot der twotickets GmbH. twotickets bietet verschiedene kostenfreie und kostenpflichtige werbliche Platzierungsmöglichkeiten bei www.twotickets .de für Veranstalter und Vermarkter. Diese stellen dazu ihre Daten bei twotickets ein.

Mit der Einstellung von Daten bei www.twotickets.de (nachfolgend "Betreiber" genannt) erklären Sie sich mit den hier aufgeführten Geschäftsbedingungen für Veranstalter und Vermarkter (nachfolgend "Kunde" genannt) einverstanden. Wenn Sie mit den Geschäftsbedingungen nicht einverstanden sind, müssen Sie auf eine Anmeldung verzichten.

§ 1 Gültigkeit

Für den Geschäftsverkehr zwischen dem Betreiber und dem Kunden gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Regelungen und insbesondere Bedingungen des Kunden, die mit diesen Geschäftsbedingungen in Widerspruch stehen, sind nur gültig, wenn sich der Betreiber schriftlich damit einverstanden erklärt.

Im Rahmen einer bestehenden Geschäftsverbindung haben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Gültigkeit, selbst wenn bei einem einzelnen Geschäft nicht darauf verwiesen wird.

Grundlage der Vereinbarung ist die Einstellung von Daten in das System des Betreibers bzw. die Verwaltung der Kundendaten für die jeweilige Dauer der Vereinbarung zur Einstellung der Daten.

§2 Veröffentlichung der Termine

Vor jeder Darstellung auf der Betreiberseite twotickets .de genehmigt der Kunde die Veröffentlichung der Veranstaltungen und die freie Verwendung der zur Verfügung gestellten Tickets auf twotickets .de und seinen Social-Media-Kanälen. Auch gestattet er rechtlich die Nutzung des Pressematerials (Bild und Text).

§ 3 Haftung

Für die im Originaltext und Bildmaterial verbreiteten Informationen ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Für etwaige Schäden, die sich aus der Verbreitung von Presseinformationen/Bildmaterial ergeben, haftet der Betreiber nicht. Auch für andere mögliche Nachteile kann seitens des Betreibers keine Haftung übernommen werden.

§ 4 Wichtige Gründe

Der Betreiber ist zur Einhaltung des Vertrages verpflichtet und kann diesen nur dann aufkündigen, wenn wichtige Gründe vorliegen, so z.B.

  • wenn die Aussendungen/die Veröffentlichung gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstoßen oder deren Veröffentlichung unzumutbar ist.
  • wenn wiederholt Texte und Bildmaterial ausgeschickt werden, die in ihrem Charakter nicht einer Pressemeldung bzw. einem Veranstaltungstermin entsprechen.

Für etwaige Schäden, die sich aus der Verbreitung von Presseinformationen ergeben, haftet der Betreiber nicht. Auch für andere mögliche Nachteile kann seitens des Bereibers keine Haftung übernommen werden.

§ 5 Rückerstattung

Ein Anspruch auf Rückerstattung von Zahlungen besteht nicht, wenn die Vereinbarung vorzeitig aufgelöst wird.

§ 6 Wiedergabe der Daten

Der Betreiber gewährleistet die einwandfreie Wiedergabe der Informationen im Internet und per E-Mail (im Internet, auf twotickets .de dann, wenn eine Kooperation/Buchung zwischen Kunde und twotickets besteht). Reklamationen müssen innerhalb von zwei Wochen nach Einstellung der Daten bzw. nach Eingang der Rechnung vorgebracht werden. Für technische Probleme auf Seiten des Aussenders übernimmt der Betreiber keine Haftung. Auch besteht kein Rückforderungsanspruch.

§ 7 Gültigkeit von Preisen

Grundlage der Abrechnung ist die jeweils aktuelle Preisliste ders Betreibers für twotickets.de . Die Rechnung wird nach Versand der Presseinformation, bei Paketbuchung nach Versand der ersten Pressemitteilung, bei Buchungen von Werbeformen auf twotickets selbst mit dem ersten Tag der vereinbarten kostenpflichtigen Schaltung, ohne Abzüge fällig. Die angeführten Rabatte beziehen sich immer nur jeweils auf eine beauftragte Buchungsgesamtsumme.

§ 8 Rücktritt und Schadensersatzansprüche

Im Falle eines Rücktritts ist der Betreiber unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche berechtigt, bereits erbrachte Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen. Dasselbe gilt für Leistungen, die vom Kunden noch nicht übernommen wurden und anderen Leistungen, die von dem Betreiber im Hinblick auf die Erfüllung der vertraglichen Pflicht vorgeleistet wurden.

§ 9 Eingeschränktes Rücktrittsrecht bei Geringfügigkeit

Ein Rücktrittsrecht wird nur bei Buchungen ab einer Gesamtnettosumme von EUR 1.000,- eingeräumt, unter der Bedingung, dass der Rücktritt spätestens zwei Wochen nach Vertragsunterzeichnung erfolgt. Die Kosten für bis dahin angelaufene Leistungen hat der Kunde zu tragen.

§ 10 Datenschutz

Der Betreiber ist berechtigt, die Stammdaten seiner Kunden zu speichern. Der Betreiber wird diese Daten nicht an Dritte weitergeben. Hiervon ausgenommen sind Anfragen an behördlich befugte Kreditschutzverbände sowie die Weitergabe von Daten an Inkassobüros im Falle eines Zahlungsverzuges.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz können Sie dem Datenschutz entnehmen.

§ 11 Referenzliste

Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass der Betreiber den Namen des Kundens, die Internetadresse und die Art des Services in einer Referenzliste aufnimmt. Daten aus dieser Referenzliste können anderen Interessenten und Vertragspartnern bekannt gegeben.

§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Soweit rechtlich zulässig, ist der Gerichtsstand Berlin. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 13 Sonstiges

Der Betreiber ist berechtigt, dritte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen, insofern für den Kunden hierdurch keine Nachteile entstehen. Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der AGB unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag unvollständig sein, so wird der Vertrag in seinem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.