Sachsenbergstraße .
51063 Köln
u-Bhf Stegerwaldsiedlung
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Beschreibung
Auf dem gesamten Gelände des Kölner Jugendparks, darf nur nach Absprache und Anmeldung gegrillt, gezeltet oder gefeiert werden. Hierzu gibt es auf dieser Internetseite die entsprechenden Anfrageformular oder es erfolgt ein Kontakt über E-Mail.
Jegliches Abspielen von Musik benötigt darüber hinaus noch eine Genehmigung des Ordnungsamt und es muss ein Lärmschutzgutachten vorliegen.
>Bei den Grillfeiern ist das Musik Abspielen somit leider verboten.
Es kommt jedoch immer wieder dazu, dass illegale Grill-Partys sowie Partys mit Musik stattfinden. Da die Partys von uns nicht genehmigt werden, müssen wir die damit verbundene Ruhestörung und die Verschmutzung auf unserem Gelände dem Ordnungsamt anzeigen.
Die angemeldeten, über uns organisierten Open Air Veranstaltungen erfüllen alle die Auflagen der Stadt Köln und weiterer Behörden.
Weiterhin erfolgt eine Lärmmessung über eine Fachfirma. Jede Open Air Veranstaltung endet um 22:00 Uhr.