Inaktives Mitglied fragt am Mo. 05.09.11 20:50 Uhr
seabreeze antwortet am Mo. 04.03.19 07:25 Uhr
Wenn bei einer Veranstaltung eine Beschreibung vorliegt sowie Fotos, kann man diese unbedenklich kopieren und bei einem Veranstaltungsvorschlag verwenden. Auch den Haken bei dem Hochladen von Fotos kann man problemlos setzen, da dieses Foto sowieso unscharf dargestellt wird.Atzepiel antwortet am So. 30.09.18 00:50 Uhr
Beim Verwenden von Passagen aus Texten und Umformulierungen entsteht ein eigener Text, der nicht anfechtbar sein dürfte. Beim Kopieren von Fotos, die für jedermann zugänglich im Internet zu finden sind, gehe ich davon aus, dass ich sie unbedenklich nutzen kann.nolo antwortet am Mi. 01.08.18 17:12 Uhr
Zu dieser Thematik möchte ich mich auch noch zu Wort melden.Cityflitzer antwortet am Di. 19.06.18 17:30 Uhr
Ich denke mal das eine richtig genaue Beschreibung der Veranstaltung am wichtigsten ist damit sich alle ein Bild machen können. Ein Bild wäre gut allerdings manchmal auch nicht machbar daher finde ich persönlich die Beschreibung viel wichtigerRudobern antwortet am Mo. 09.04.18 18:54 Uhr
wenn man einen Vorschlag, für eine Veranstaltung, machtseabreeze antwortet am Mi. 14.03.18 05:47 Uhr
Das Eingeben von Texten und Hochladen des Bildes zu der Veranstaltung ist einfach und schnell gemacht, da Twotickets hierfür vorgefertigte Spalten bereithält, in die alles einzutragen ist. Bei der Veranstaltung muss eine Vorlaufzeit von mehr als 2 Wochen beachtet werden. Das Foto zu der Veranstaltung kann man von der Webseite dort einfügen, dann die Webseitenadresse angeben und am Ende noch eine Kurzbeschreibung zu der Veranstaltung.afranke antwortet am Do. 28.04.16 21:17 Uhr
Inzwischen gibt es eine tabellarische Liste, die man einfach mit dem Veranstaltungsvorschlag ausfüllen kann. Man soll den Text nicht kopieren, sondern selbst formulieren, damit man die Urheberrechte nicht verletzt. Ein Foto ist nicht nötig, da man ja nicht die Rechte dafür besitzt. Es ist wirklich sehr einfach. Die Adresseneingabe spinnt manchmal, denn sie bietet immer eine andere falsche Adresse an, aber irgendwie klappt es dann doch.roswitha7 antwortet am Do. 12.11.15 00:50 Uhr
Ich finde, das ist doch klar, dass man presserechtlich nur Texte und Bilder veröffentlichen darf, die man selbst gem erstellt hat oder für die man die Erlaubnis vom eigentümer hat. Das ist überall so und verständlich, dass sich TwoTickets absichert. Das ist z.B. bei fb genau so. Den Taxt kann amn aber zitieren oder so umformulieren, dass er dann dsa eigene Produkt wird. Bei einem Foto für einen Film z.B. geht das nicht. Da muss man öffentliche Fotos nehmen und die Quelle davon angeben.AltDummHaesslich antwortet am Mi. 26.09.12 11:14 Uhr
Es ist genau so, wie felix2011 schreibt. Mit dieser Formulierung sichert sich TwoTickets juristisch ab. D.h., wenn es mal einen Veranstalter geben sollte, der einen Missbrauch von Text oder Foto anzeigen will, dann sind wir es, die angezeigt werden und nicht TwoTickets.Inaktives Mitglied antwortet am Fr. 06.04.12 22:40 Uhr
Mit dieser Formulierung sichert sich Two Tickets nur ab. Wenn man versichert, dass man gewisse Vertriebsrechte hat, kann Two Tickets im Falle eines Missbrauchs nicht belangt werden, wenn sie diese Inhalte auf ihrer Webseite veröffentlichen.Inaktives Mitglied antwortet am Mo. 28.11.11 10:37 Uhr
ein genauer Bezug auf die Quelle sollte genügen. Wir wollen es ja nicht machen, wie unser ehemaliger Verteidigungsminister.Inaktives Mitglied antwortet am Di. 08.11.11 23:11 Uhr
Aktuell sind viele Veranstaltungsvorschläge für den übernächsten Tag. So zeitnah kann auch TT nicht auf Vorschläge eingehen.Inaktives Mitglied antwortet am Do. 22.09.11 11:40 Uhr
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