bianca.freese fragt am Do. 14.07.16 14:35 Uhr
seabreeze antwortet am So. 09.09.18 07:34 Uhr
Du kannst die Freikarten nur persönlich abholen, theoretisch könntest du sie vor Ort an Bekannte geben. Dies verstößt jedoch gegen die Regeln von TT. Wenn du an dem Tag nicht selbst zu der Veranstaltung gehen kannst, könntest du sie rechtzeitig an andere TT-Mitglieder verschenken oder die Karten tauschen gegen eine andere Veranstaltung.Atzepiel antwortet am Sa. 11.08.18 13:10 Uhr
Mir ist es schon passiert, dass mein "Mitnehmer", der die Karten gewonnen hatte, plötzlich erkrankt ist und nicht kommen konnte. Die Email mit seiner Entschuldigung und der Einverständniserklärung, dass ich (mit Daten genannt) wenigstens eine Karte bekomme und nicht unverrichteter Dinge wieder nach Hause gehen muss, habe ich ausgedruckt mitgenommen. Es hat geklappt. Ich habe meine Karte erhalten und seine Karte wurde gestrichen.Inaktives Mitglied antwortet am Mi. 09.05.18 15:58 Uhr
Hey,seabreeze antwortet am Mi. 21.03.18 07:01 Uhr
Nein, das ist nicht möglich und verstößt auch gegen die Richtlinien von TT. Wenn du am Veranstaltungstag verhindert bist, kannst du die Karten jedoch rechtzeitig auf TT verschenken an andere Mitglieder. Das würde dich allerdings einen Sofortklick kosten.Cityflitzer antwortet am So. 11.03.18 09:35 Uhr
Also das ist laut der Richtlinien von tt nicht erlaubt und das hat auch seinen Grund genauso wie Karten verkaufen etc das schädigt tt und natürlich auch allen Mitgliedern darum gibt es die Karten auch erst am Veranstaltungsort und TagRudobern antwortet am So. 28.01.18 09:47 Uhr
dann kann man eine Vollmacht schreiben, mit Kopie des Ausweises, dass die bevollmächtigte Person die Karten abholen kann, dieses wird auch akzeptiertafranke antwortet am Mi. 27.12.17 00:45 Uhr
Freikarten abholen und an Bekannte weitergeben ist nicht erlaubt. Man sollte nicht gegen die Richtlinien von TT verstoßen, sonst gibt es vielleicht keine Karten mehr von Veranstaltern. Das wäre doch sehr schade!tamila1 antwortet am Do. 30.11.17 23:20 Uhr
Hallo,Inaktives Mitglied antwortet am Mo. 13.11.17 16:33 Uhr
Viele Veranstalter sind recht großzügig, aber wenn diese Großzügigkeit missbraucht wird, gibt es wahrscheinlich irgendwann keine Freikarten mehr. Für die Vollzahler ist es ja nicht sonderlich erfreulich, wenn ihr Sitznachbar nichts bezahlt hat. Daher sollte man sich möglichst an die Rahmenbedingungen von twotickets halten.fouchur antwortet am Do. 14.09.17 11:30 Uhr
Es kommt leider immer wieder vor das einzelne Mitglieder vor Ort versuchen eine Karte zu verkaufen. Ist mir mindestens bei der Oper und bei der Waldbühne bereits passiert. Fair im Sinne der TT Gemeinschaft ist das nichtBineAltona antwortet am Mo. 17.04.17 20:14 Uhr
Nein, das geht nicht! Viele machen es trotzdem, eine Zeit lang habe ich sogar immer die gleiche Frau vor den Veranstaltungen gesehen, die versucht hat, Ihre TwoTickets Karten vor dem Eingang zu verkaufen. Das ist natürlich echt doof, da der Veranstalter dann eventuell irgendwann nicht mehr mit TwoTickets kooperieren wird. Man kann die Karten ja auch an Nichtmitglieder verschenken und muss dafür eben einen Sofortklick opfern. Oder man gibt sie eben rechtzeitig zurück, die Tickets gehen zu den Sofortklicks und verzichtet einfach mal auf seinem Gewinn… Ist ja auch gut für die Gemeinschaft!Inaktives Mitglied antwortet am Mo. 22.08.16 17:14 Uhr
Es verstößt halt gegen die Richtlinien von Twotickets.de und kann die Kooperation mit dem Veranstalter gefährden. Du hast aber die Möglichkeit die Freikarten an deinen Bekannten zu verschenken.HarryH antwortet am Mo. 22.08.16 08:17 Uhr
Einzelne Veranstalter stempeln nur auf die Hand oder achten sehr genau darauf, dass die Karten nicht weitergegeben oder gar verkauft werden können. Das sind aber Ausnahmen. Auf jeden Fall sollten die Veranstalter nicht den Eindruck vermittelt bekommen möglicher Umsatz sei verloren gegangen.roswitha7 antwortet am Fr. 05.08.16 21:10 Uhr
Ich habe es auch noch nicht gemacht, aber die von Sepultura aufgezeigte Lösung müsste gehen. Aber ich würde auch die 2. normale Lösung bevorzugen, da oftmals auch der Personalausweis verlangt wird.Melde dich an oder log dich ein, wenn du eine Antwort verfassen möchtest.